Informationen über den Blower Door Test

Wie er durchgeführt wird und warum es Ihnen nützt

Der Blower-Door Test ist ein zerstörungsfreies Verfahren zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden. Das Verfahren bietet die beste Möglichkeit um Leckagen in der luftdichten Gebäudehülle zu lokalisieren und ermöglicht somit eine Sicherstellung der Ausführungsqualität.
Der Kostenaufwand ist im Verhältnis zu den Baukosten und dem Nutzen für die Bewohner sehr gering.
Die Ausführung der Luftdichtheitsmessung sollte den ausführenden Firmen so früh als möglich mitgeteilt werden – die bloße Ankündigung der Messung bewirkt meistens ein Steigen der Ausführungsqualität.

Telefonische Auskünfte zum Blower Door Testverfahren erteilt Ihnen Herr Ganser unter der Telefonnummer: 06648347099

Welcher Zeitpunkt ist am besten für die Prüfung?

Der Ausführungszeitpunkt ist so zu wählen, dass die Behebung von möglichen Mängeln einfach durchzuführen ist (luftdichte Ebene soweit als möglich zugänglich) allerdings sind zu diesem Zeitpunkt oftmals noch nicht alle Installationen vorhanden welche gegeben Falls die luftdichte Hülle durchdringen.

Außerdem besteht im weiteren Bauablauf immer wieder die Möglichkeit dass die luftdichte Hülle durch die Bauarbeiten beschädigt wird und somit das Gebäude nach Fertigstellung eine höhere Luftwechselrate aufweist. Aus diesen Gründen haben sich bei vielen unserer Auftraggeber 2 Messungen etabliert. Die erste Messung wird als vorgezogene Rohbaumessung unmittelbar nach Fertigstellung der luftdichten Ebene ausgeführt und die 2. nach Fertigstellung der gesamten Bauarbeiten. Benötigen Sie die Messung als Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte oder für eine Förderung ist zwingend eine Messung nach dem Verfahren „1“ (Nutzungszustand) erforderlich.

Welche Vorteile hat eine luftdichte Gebäudehülle für die Bewohner und Eigentümer?

  • Sicherstellung der Ausführungsqualität der luftdichten Hülle
  • Kostersparnis durch Minimierung der Energiekosten
  • Schutz der Konstruktion durch schädliches Kondensat
  • Verbesserte Behaglichkeit
  • Vermeidung der Übertragung von Gerüchen durch Luftströmungen (Raucherwohnung, Küchen…)
  • Sicherstellung der Funktion der Gebäudelüftung

Checkliste für Luftdichtheitsmessungen

Auswahl des Messverfahrens:

In der Prüfnorm sind 3 unterschiedliche Messmethoden geregelt:

  • Verfahren „1“ – Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand
  • Verfahren „2“ – Prüfung der Gebäudehülle
  • Verfahren „3“ – Prüfung für einen bestimmten Zweck

 

In Österreich ist das Messverfahren „1“ in der OIB-RL 6 und ON B 8110-1 im Zusammenhang mit den Grenzwerten geregelt:

  • bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen n50 < 3,0
  • bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen n50 < 1,5
  • bei Passivhäusern n50 < 0,6

 

Bei Inanspruchnahme von Förderungen können zusätzliche Grenzwerte gefordert sein!

Das Verfahren „2“ wird in Österreich hauptsächlich zur Qualitätssicherung während der Bauphase herangezogen – die Messung empfiehlt sich zu einem Zeitpunkt an dem die komplette luftdichte Gebäudehülle zwar schon hergestellt aber zur Nachbearbeitung noch zugänglich ist.

Erforderliche bauseitige Nebenleistungen

  • Ausführungspläne für die Ermittlung des Volumens sind mind. 2 Arbeitstage vor der Messung zu übermitteln
  • Es muss zumindest eine Öffnung in der Gebäudehülle (Tür oder Fenster) mit einer Breite von 0,7-1,0m und einer Höhe von 1,2-2,2m vorhanden sein. Bei Leitungsdurchführungen (Rohbausituation) im Türschwellenbereich muss eine ebene Fläche geschaffen werden (z.B. mit einer eingeschäumten 10cm XPS-Platte mit abgedichteten Durchführungen)
  • bauseits sind geeignete Hilfsmittel zur Ortung hochliegender Leckagen beizustellen (z.B.: Gerüste, Leitern, Hubsteiger,…)
  • Baustrom mit mind. 2 freien Steckdosen muss vorhanden sein
  • Der Raum in dem das Luftdichtheitsmessgerät aufgebaut wird, muss zumindest besenrein sein
  • Vor der Prüfung ist der erforderliche Grenzwert (n50) bekannt zu geben

Bauseitige Vorbereitung des Gebäudes bei Ermittlung der Luftdurchlässigkeit nach ON EN ISO 9972, Verfahren 1

Das Gebäude muss dem Nutzungszustand entsprechen!

  • Die komplette luftdichte Ebene muss fertig gestellt sein:
    • Alle Außentüren und Fenster müssen eingebaut und geschlossen sein
    • Massivbau: Innenputz muss vorhanden und bis zur Rohdecke dicht hergestellt sein (gilt auch für Bereiche hinter einem Bauteil welches nicht dicht angebunden wird; z.B. hinter Installationswänden oder Kaminen)
    • Leichtbau: die luftdichte Ebene muss komplett fertig gestellt sein
    • Kamine müssen verputzt sein
    • Elektroinstallationen müssen dicht eingebaut sein
    • Sämtliche Durchführungen durch die luftdichte Ebene müssen dauerhaft luftdicht eingebaut sein (Klebemanschetten, Rohrmanschetten,…)
    • Fenster und Türen müssen dicht eingebaut sein (Anschluss lt. ON B 5320)
  • Innentüren werden alle geöffnet und gegen Zufallen gesichert
  • Sämtliche eingebaute Siphons der Abwasserleitungen müssen mit Wasser gefüllt sein; ist die Sanitärkeramik noch nicht eingebaut, müssen die Leitungen verschlossen werden
  • Türen und Durchbrüche zum unbeheizten Keller müssen geschlossen sein (aber nicht abgedichtet)
  • Dachbodentreppe und sonstige Luken müssen geschlossen sein (aber nicht abgedichtet)
  • Wärmeerzeuger mit Raumluftverbund müssen ausgeschaltet sein. Asche ist aus eventuell vorhanden Kaminen zu entfernen
  • Öffnungen von Lüftungsanlagen müssen an der Zu- und Abluftöffnung oder am Lüftungsgerät selbst abgedichtet sein
  • Öffnungen bei mechanischen Abluftanlagen auf zu oder aus stellen
  • Keine Abdichtungen bei folgenden Öffnungen
    • Dunstabzugshaube
    • Öffnungen für natürliche Lüftung (Klappen schließen)
    • Briefkastenschlitz
    • Kaminhinterlüftung
    • offenem Kamin (Kaminzugklappe schließen)
    • geschlossenem Kamin (Zuluft Öffnung schließen)
    • zeitweise betriebene ventilatorgestützte Lüftungen (WC und Badezimmerlüftungen)

Ermittlung der Luftdurchlässigkeit nach ON EN ISO 9972, Verfahren 2

Prüfung der Gebäudehülle

  • Die luftdichte Hülle muss wie beim Verfahren „1“ fertiggestellt sein
  • Dampfbremsen müssen mechanisch befestigt werden; die komplette Dampfbremse ist (sofern die Lattung oder Beplankung noch nicht vorhanden) mit einer Stützlattung oder ähnlichem zu sichern (ansonsten Beschädigung bei der Unterdruckmessung wahrscheinlich)
  • Alle absichtlich vorhandenen Öffnungen in der Gebäudehülle werden abgedichtet (z.B. Dunstabzug, Briefkastenschlitz, Fensterlüfter, Hinterlüftungsöffnungen Kamine, Zuluft Öffnungen für Verbrennungsluftversorgung, WC und Badelüftungen…)

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